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   VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330   

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VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330 (https://dejure.org/2015,18066)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2015 - 10 C 13.1330 (https://dejure.org/2015,18066)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 10 C 13.1330 (https://dejure.org/2015,18066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; offene Erfolgsaussichten; Niederlassungserlaubnis; Verhältnis zwischen § 26 Abs. 4 und § 9 Abs. 2 AufenthG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Weiterverfolgung des Anspruchss auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Weiterverfolgung des Anspruchss auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 10 C 12.491

    Aufenthaltserlaubnis; schwere psychische Erkrankung; Heimunterbringung; enge

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330
    Denn obwohl nach dem Abschluss des Klageverfahrens eine weitere Rechtsverfolgung nicht i.S.v. § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO beabsichtigt ist, kann die Klägerin ihren Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren weiter verfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn der Prozesskostenhilfeantrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Klageverfahrens gestellt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 -juris Rn. 2; B.v. 14.10.2013 - 10 C 13.1262 - juris Rn. 3; B.v. 17.12.2013 -10 ZB 12.2741 - juris Rn. 4).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verwaltungsgericht über den Prozesskostenhilfeantrag vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens entschieden hat (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330
    Eine solche Verweisung verbietet sich aber, weil der Gesetzgeber die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 Abs. 2 AufenthG als stärkste Form der Aufenthaltsverfestigung von besonderen Integrationserfordernissen abhängig macht, die über die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG hinausgehen (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.2008 - 1 C 34/07 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330
    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme ein (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 -10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungsreife (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 B 12.2500

    Niederlassungserlaubnis; Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit sieben Jahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330
    Demgegenüber hat der Senat mehrfach entschieden (vgl. z.B. U.v. 25.6.2013 -10 B 12.2500 - juris Rn. 40), dass die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 26 Abs. 4 AufenthG den Rückgriff auf § 9 AufenthG nicht sperrt (vgl. auch Dienelt in Renner, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 26 Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2008 - 18 E 1140/07

    Niederlassungserlaubnis Besitz einer Aufenthaltserlaubnis Unterbrechung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330
    So gehen sowohl das OVG Lüneburg (vgl. B.v. 29.7.2009 - 8 PA 116/09 - juris Rn. 4) als auch das OVG Nordrhein-Westfalen (vgl. B.v. 4.4.2008 - 18 E 1140/07 -juris Rn. 12) davon aus, dass § 26 Abs. 4 AufenthG die gegenüber § 9 AufenthG speziellere Anspruchsgrundlage ist, wenn der Ausländer einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besessen hat (so auch Marx in GK-AufenthG, Stand März 2015, § 9 Rn. 36; Burr in GK-AufenthG, Stand März 2015, § 26 Rn. 23.1).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2009 - 8 PA 116/09

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330
    So gehen sowohl das OVG Lüneburg (vgl. B.v. 29.7.2009 - 8 PA 116/09 - juris Rn. 4) als auch das OVG Nordrhein-Westfalen (vgl. B.v. 4.4.2008 - 18 E 1140/07 -juris Rn. 12) davon aus, dass § 26 Abs. 4 AufenthG die gegenüber § 9 AufenthG speziellere Anspruchsgrundlage ist, wenn der Ausländer einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen besessen hat (so auch Marx in GK-AufenthG, Stand März 2015, § 9 Rn. 36; Burr in GK-AufenthG, Stand März 2015, § 26 Rn. 23.1).
  • BAG, 07.12.1972 - 5 AZR 350/72

    Verschuldensbegriff - Trunksucht

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330
    Dass diese Ausnahme nur für den Fall gilt, in dem ein Ausländer unverschuldet erkrankt oder behindert ist, wie das Verwaltungsgericht annimmt, ergibt sich weder unmittelbar aus dem Gesetz noch aus der von der Beklagten im angefochtenen Bescheid vom 12. September 2012 zitierten Kommentarstelle bei Dienelt in Renner, AuslR, 9. Aufl. 2011, § 9 Rn. 53. Auch der Hinweis der Beklagten auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Alkoholmissbrauch (U.v. 7.12.1972 - 5 AZR 350/72 - juris) ist nicht ohne Weiteres auf das Problem der Drogenerkrankung der Klägerin, die zudem an einem Borderline-Syndrom leidet, übertragbar.
  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 10 C 13.1262

    Prozesskostenhilfe; übereinstimmende Erledigungserklärung in der Hauptsache;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330
    Denn obwohl nach dem Abschluss des Klageverfahrens eine weitere Rechtsverfolgung nicht i.S.v. § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO beabsichtigt ist, kann die Klägerin ihren Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren weiter verfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn der Prozesskostenhilfeantrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Klageverfahrens gestellt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 -juris Rn. 2; B.v. 14.10.2013 - 10 C 13.1262 - juris Rn. 3; B.v. 17.12.2013 -10 ZB 12.2741 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 17.12.2013 - 10 ZB 12.2741

    Erledigung der Hauptsache; Prozesskostenhilfe; Erlöschen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330
    Denn obwohl nach dem Abschluss des Klageverfahrens eine weitere Rechtsverfolgung nicht i.S.v. § 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO beabsichtigt ist, kann die Klägerin ihren Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren weiter verfolgen und rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe erhalten, wenn der Prozesskostenhilfeantrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Klageverfahrens gestellt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 -juris Rn. 2; B.v. 14.10.2013 - 10 C 13.1262 - juris Rn. 3; B.v. 17.12.2013 -10 ZB 12.2741 - juris Rn. 4).
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